Partizipation ist uns ein großes Anliegen
Wir orientieren uns fachlich an der Partizipationspyramide von Straßburger und Rieger.
(http://www.partizipationspyramide.de/) Unser Schaubild auf der rechten Seite zeigt sehr vereinfacht, wie die sieben Stufen von Partizipation aussehen können. In unser Arbeit im Jugendreferat versuchen wir Partizipation nicht als Methode oder als "netten Zusatz", sondern als Haltung wahrzunehmen.
Partizipative Ansätze, Projekte und Themen in unserer Arbeit sind:
Junge Menschen für unsere Gremienlandschaft zu begeistern zählt zu unseren Herausforderungen. Neben Transparenz, Wissen und Begleitung braucht es neue Wege und Flexibilität in den Strukturen. Das Team und der SJA befassen sich in Absprache mit der EJiR intensiv mit diesem Thema. Es ist wichtig, die jungen Menschen, die schon in Gremien zu finden sind, zu stärken und als Expert*innen zu hören. Im Juni fand daher erstmalig ein Netzwerktreffen aller Jugendausschüsse in den drei Regionen statt. Im Oktober 23 wird dies wiederholt. Schon jetzt gibt es einen guten Austausch und erste Kooperationen. Gemeinsam soll dieses wichtige Thema behandelt werden, um gemeinsam nach Wegen und Möglichkeiten zu schauen. Durch die Netzwerktreffen ist ein Film für die Kreissynode 2023 entstanden.
„Für mehr Beteiligungsmöglichkeiten von jungen Menschen in kirchlichen Gremien“
Artikel 18 Absatz 4: „(4) Das Presbyterium soll zusätzlich ein Mitglied der Kirchengemeinde in das Presbyterium berufen, das zum Zeitpunkt der Berufung das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die Voraussetzungen der Befähigung zum Presbyteramt, mit Ausnahme des Mindestalters, erfüllt. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nimmt die oder der Berufene an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. Hat sie oder er das 18. Lebensjahr vollendet, ist sie oder er als Presbyterin oder Presbyter Mitglied im Presbyterium und der Mitgliederbestand des Presbyteriums wird entsprechend erweitert.“
Artikel 32 Absatz 3: „In Fachausschüssen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen soll die Anzahl der Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Berufung das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mindestens die Hälfte der in den Ausschuss Berufenen betragen. In diese Ausschüsse können auch die in Absatz 1 Satz 6 genannten Personen zu Mitgliedern berufen werden, sofern sie die Befähigung zur Übernahme eines Leitungsamtes in ihrer Kirche besitzen. Für sie gelten Absatz 1 Sätze 4, 5 und 7 entsprechend. Während der Dauer der Amtszeit des Ausschusses soll ihre Zahl die der übrigen Mitglieder in der Regel nicht überschreiten. Eine Berufung in den Vorsitz ist nicht möglich. Personen, die einer anderen oder keiner Religionsgemeinschaft angehören, können mit beratender Stimme berufen werden.“
Das Jugendreferat hat sich mit der Änderung der Kirchenordnung intensiv befasst und eine Handreichung für die Gemeinden entwickelt.