Auf dieser Seite werden kontinuierlich die Änderungen und Ergänzungen für die Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Kirchenkreis und in den Gemeinden aufgeführt!
Eine digital überarbeitete Version der Broschüre des Kirchenkreises steht seit Mitte Novenber 2021 hier zum download bereit
In die Schutzkonzepte sind folgende neue Bausteine aufzunehmen:
nach dem Beschluss der Landessynode 2021:
·Beschreibung des Umgangs mit Schutzbefohlenen.
·Meldepflicht bei begründetem Verdacht an die landeskirchliche Meldestelle. Wenn Unsicherheit besteht, ob ein Verdacht vage oder begründet ist, kann die Vertrauensperson im Kirchenkreis hierzu beraten oder man kann sich an die landeskirchliche Ansprechstelle wenden.
·Rehabilitierung von zu Unrecht Beschuldigten und Betroffenen, denen (zunächst) nicht geglaubt wurde.
·Aufarbeitung nach einem Vorfall, der immer für Irritationen im Team, in der Einrichtung oder in der ganzen Gemeinde sorgt.
Alle wichtigen Neuerungen immer aktuelle auf der Seite der Ansprechstelle der EKiR:
https://www.ekir.de/ansprechstelle/aktiv_gegen_sexualisierte_gewalt.php